Michael Schütte 09. April 2025
Liebe Schiedsrichterobleute,
liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,
gemäß Satzung des Hamburger Hockey-Verbandes (§ 18 Abs. 2) ist jeder Verein verpflichtet, bis zum 31. März eines Jahres eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen für das Schiedsrichterwesen (Vereins-Schiedsrichterobmann) der Geschäftsstelle des Verbandes namentlich zu benennen. Wir bitten entsprechend um Angabe von
- Namen, Vornamen
- Telefonnummer(n)
- E-Mail-Anschrift
der oder des in Ihrem Verein für das Schiedsrichterwesen Verantwortlichen. Einer Meldung spätestens zum 25.04.2025 an m.schuette@hamburghockey.de sehen wir gern entgegen.
Auch wenn die die Vereine des Hamburger Hockey-Verbandes verpflichtende Bestimmung der Satzung nicht für die Vereine des SHHV gilt, wären wir gleichwohl sehr dankbar, wenn wir Schiedsrichterverantwortliche aller Vereine der Spielgemeinschaft HHV-SHHV benannt bekämen.
Mit besten Grüßen
Michael Schütte
Schiedsrichter- und Regelausschuss HHV-SHHV