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Meldung der Schiedsrichter-Verantwortlichen zum 31. März
HHV - Schiedsrichter
Nr . 20 von 27.03.2026

Simone Meinen 27. March 2026

Liebe Schiedsrichterobleute,

liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde, 

gemäß Satzung des Hamburger Hockey-Verbandes (§ 18 Abs. 2) ist jeder Verein verpflichtet, bis zum 31. März eines Jahres eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen für das Schiedsrichterwesen (Vereins-Schiedsrichterobmann) der Geschäftsstelle des Verbandes namentlich zu benennen. Wir bitten entsprechend um Angabe von

- Namen, Vornamen

- Telefonnummer(n)

- E-Mail-Anschrift

der oder des in Ihrem Verein für das Schiedsrichterwesen Verantwortlichen. Einer Meldung spätestens zum 31. 3. 2026 an m.schuette@hamburghockey.de sehen wir gern entgegen.

Auch wenn die die Vereine des Hamburger Hockey-Verbandes verpflichtende Bestimmung der Satzung nicht für die Vereine des SHHV gilt, wären wir gleichwohl sehr dankbar, wenn wir Schiedsrichterverantwortliche aller Vereine der Spielgemeinschaft HHV-SHHV benannt bekämen.

Mit besten Grüßen

Michael Schütte

Schiedsrichter- und Regelausschuss HHV-SHHV

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